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Berlin
Bauministerkonferenz
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Schriftliches Grußwort von Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, zum Auftakt des BMK-Vorsitzes Berlins 2026/27

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vorsitzes Berlins in den Jahren 2026 und 2027 möchte ich Sie herzlich auf der Website der Bauministerkonferenz begrüßen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren und darauf, unsere gemeinsamen Aufgaben in den Bereichen Bau, Wohnen und Städtebau entschlossen anzugehen.

Die Herausforderungen im unserem Bereich bleiben groß. Der Bedarf an bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und zugleich klimafreundlichem Wohnraum ist ungebrochen. Die Bauministerkonferenz hat hierfür in den vergangenen Jahren wesentliche Impulse gesetzt, etwa durch die Modernisierung der Musterbauordnung sowie die Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Auch künftig wird es unsere gemeinsame Aufgabe sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Bauen und Wohnen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Unser Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und innovativen Bauweisen, einschließlich modularer und serieller Verfahren, mehr Raum zu geben. Damit stärken wir die Grundlagen für nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum. Viele Länder gehen hier bereits entschlossen voran. Gemeinsam wollen wir sicherstellen, dass aus guten Ansätzen konkrete und wirksame Ergebnisse entstehen.

Als Vertreter der Länder tragen wir Verantwortung dafür, dass unsere Städte und Regionen zukunftsfähig, lebenswert und sozial ausgewogen bleiben. Darum setzen wir uns für lebendige Quartiere mit guter Infrastruktur und stabilen Nachbarschaften ein. Uns alle in der Bauministerkonferenz eint das gemeinsame Anliegen, den Menschen in Deutschland ein bezahlbares und lebenswertes Zuhause zu ermöglichen.

Ihr
Christian Gaebler
Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Berliner Senator Christian Gaebler
(Bild: Andres Labes)

STRUKTUR UND AUFGABEN

Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland (Geschäftsordnung). Das wichtigste Gremium ist die einmal im Jahr tagende Konferenz der Minister und Senatoren (Bauministerkonferenz), an der auch regelmäßig der für das Bauwesen zuständige Bundesminister teilnimmt.

Als Vorsitzender der Bauministerkonferenz wird - in der Reihenfolge des Alphabets - für jeweils zwei Jahre ein Fachminister eines Bundeslandes gewählt. In der Bauministerkonferenz werden Berichte von Arbeitsgremien entgegengenommen, Vorschläge an die Bundesregierung gerichtet und Beschlüsse gefasst, die für die Entwicklung des Städtebaus, des Bau- und des Wohnungswesens in den Bundesländern von Bedeutung sind.

In zwei fachspezifisch ausgerichteten Ausschüssen

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen (ASBW)
    (2005 hervorgegangen aus dem Ausschuss für Bauwesen und Städtebau (ABS) (Festschrift, Abschnitt II) und dem Ausschuss für Wohnungswesen (AfW) (Festschrift, Abschnitt I))
  • Ausschuss für Staatlichen Hochbau (ASH) (wird derzeit überarbeitet)

    stimmen die jeweils zuständigen Abteilungsleiter der Ministerien die Vorlagen an die Bauministerkonferenz ab, erteilen Arbeitsaufträge und entscheiden über Berichte und Entscheidungsvorschläge der acht Fachkommissionen und fünf Arbeitskreise.

    Die Bauministerkonferenz erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab.

    Eine der wichtigsten Aufgaben der Bauministerkonferenz ist es, für einheitliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder im Bereich des Wohnungswesens, des Bauwesens und des Städtebaus sowie für deren einheitlichen Vollzug zu sorgen. Die Bauministerkonferenz stimmt sich zum Beispiel über eine Musterbauordnung ab, welche die Grundlage für die in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegenden Landesbauordnungen darstellt.

    Das IS-ARGEBAU besteht aus dem öffentlichen und dem behördeninternen Teil. Der öffentliche Bereich ist für jeden Internet-Nutzer ohne Anmeldung zugänglich. Der behördeninterne Bereich dient der Kommunikation innerhalb der Gremien der Bauministerkonferenz. Er kann ausschließlich über speziell vergebene Benutzernamen und Kennwörter eingesehen werden.


    GESCHICHTE

    Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland schlossen sich am 15. November 1948 im historischen Rathaus von Marburg die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der acht Länder der damaligen amerikanischen und britischen Besatzungszone zu einer "Arbeitsgemeinschaft des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (ARGEBAU)" zusammen. Bis zur Bildung einer Bundesregierung sollte die ARGEBAU als ständige Einrichtung die Interessen der Länderressorts gegenüber den bizonalen Verwaltungen vertreten. Drei Unterausschüsse für "Baufinanzierung", "Bauwirtschaft" und "Organisation" wurden gebildet.

    Am 10. Juni 1949 schlossen sich der Bausenator von Berlin (West) und die Aufbauminister der Länder der französischen Besatzungszone an. Die Ministerkonferenz der ARGEBAU gab sich am 21. Oktober 1949 eine Geschäftsordnung. Nach der Rückgliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland trat 1956 auch dessen Bauminister der ARGEBAU bei.

    Die ARGEBAU wurde zu einem beratenden Gremium im Vorfeld förmlicher Gesetzgebung. In Zusammenarbeit mit dem Bund wurden gemeinsame Rechtsvorschriften sowie der einheitliche Vollzug gewährleistet. Die Länder strebten insbesondere eine Grundlage für ein einheitliches und einfaches Bauordnungsrecht an. 1955 vereinbarte das Bundesministerium für Wohnungswesen mit den Bundesländern, dass ein bereits ausgereifter Entwurf einer Bundesbauordnung in Landesbauordnungen überführt wird. (Bad Dürkheimer Vereinbarung) 1959 brachte die ARGEBAU die Musterbauordnung auf den Weg.

    In der Wiederaufbauphase der 50er und 60er Jahre stand die Aufgabe im Vordergrund, die Wohnraumversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Wichtigstes Förderinstrument dabei war der soziale Wohnungsbau. In den 70er Jahren gewann die städtebauliche Sanierung der Innenstädte durch die Entwicklung eines umfangreichen Städtebauförderinstrumentariums an Bedeutung. 1998 verabschiedete die Bauministerkonferenz den Leitfaden „Soziale Stadt“, der zur Grundlage des erfolgreichen Bund-Länder-Programms wurde.

    Ein weiteres Anliegen der Länder war die Koordinierung der bauaufsichtlichen Zulassungen von Bauprodukten, die 1968 im Zusammenwirken mit dem Bund zur Gründung des Instituts für Bautechnik (heute Deutsches Institut für Bautechnik) führte. Die Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) vom 21. Dezember 1988 in nationales Recht erforderte die Novellierung sämtlicher Landesbauordnungen und der Musterbauordnung sowie die Schaffung des Instruments der Bauregelliste.

    1990 erreichte die Bauministerkonferenz durch die Aufnahme der Bauminister der ostdeutschen Bundesländer ihre heutige Zusammensetzung. Die deutsche Vereinigung stellte eine neue Herausforderung für die Bauministerkonferenz dar. Dabei ging es insbesondere darum, die in den westdeutschen Bundesländern gesammelten langjährigen Erfahrungen bei der Entwicklung des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens für den Aufbau in den ostdeutschen Bundesländern fruchtbar zu machen und so den gesellschaftlichen Transformationsprozess zu unterstützen. Trotz großer Anstrengungen und Erfolge im Städte- und Wohnungsbau muss auch heute noch unterschiedlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Ost und West Rechnung getragen werden.

    mehr in Festschrift anlässlich der Jubiläumsveranstaltung am 4. Dezember 1998 im Rathaus der Freien Hansestadt Bremen "50 Jahre ARGEBAU: Ein Teil Deutscher Geschichte - ein Stück Föderalismus!"

    (Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, Bremen 1998)

  • Entwurf der Musterbauordnung (MBO) - Synopse, Stand: 31.03.2016 mit red. Korrekturen vom 21.04.2016 (Notifizierungsnr. 0228/2016/D)Bild .pdfBild .doc
    Fragen-Antwort-Katalog zur Musterbauordnung

    Der Fragen-Antwort-Katalog enthält Fragen, die sich im bisherigen Vollzug landesrechtlicher Regelungen, die auf der Musterbauordnung basieren, ergeben haben. Die Antworten geben die Positionen in den zuständigen Gremien der Bauministerkonferenz wieder.

    Der Fragen-Antwort-Katalog ist eine unverbindliche Auslegungshilfe; aus den Antworten kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Insbesondere in den Ländern, die die Regelungen der Musterbauordnung nicht oder nur zum Teil umgesetzt haben, können die Fragen abweichend zu beantworten sein. Auch bei einer mustergetreuen Umsetzung der Regelungen der Musterbauordnung ins Landesrecht kann eine voneinander abweichende Rechtsprechung in den Ländern existieren. Maßgebend für eine Entscheidung im konkreten Einzelfall sind stets die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung sowie die konkreten Umstände des Einzelfalles.

    Der Aufbau des Fragen-Antwort-Katalogs orientiert sich am Aufbau der Musterbauordnung und ist nach Paragraphen geordnet.
    Informationen nach Artikel 7 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

    Die nachfolgenden Dokumente enthalten u. a. Informationen zu Aufgabengebieten, Anerkennungs- bzw. Eintragungsvoraussetzungen und –verfahren sowie zur Tätigkeit verschiedener Personengruppen, an die in der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (M-PPVO) Anforderungen gestellt werden.

    Die Muster-Informationen zur Anerkennung von Prüf-, Überwachungs-, und Zertifizierungsstellen nach der PÜZ-Anerkennungsverordnung (PÜZAVO) finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

    Da die Bauordnungen und die darauf beruhenden Regelungen der Länder voneinander abweichen können, werden nur die Regelungen der Musterbauordnung und der Musterverordnungen erläutert. Maßgeblich ist jedoch ausschließlich das jeweilige Landesrecht.

    Die entsprechenden landesrechtlichen Informationen finden Sie auf den Internetseiten der für das Bauordnungsrecht zuständigen Ministerien der Länder. Die Informationen werden dort kontinuierlich ergänzt.

    Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002 ) - Begründung Bild .pdfBild .doc
    Fragen-Antwort-Katalog zur Musterbauordnung
    zu § ... MBOInhalt
    § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 61 Abs. 1 Nr. 4bBegriff der öffentlichen Versorgung
    § 2 Abs. 4. Nr. 19Sonderbauten - Explosions- oder erhöhte Brandgefahr
    § 2 Abs. 4. Nr. 20Sonderbauten - vergleichbare Gefahren
    § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1Grenzgaragen
    § 27 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und § 31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2Brandschutzanforderungen an Balkone
    § 30 Abs. 2Brandschutzabstand
    § 30 Abs. 8Öffnungen in inneren Brandwänden
    § 30 Abs. 11Brandwandanforderungen
    § 36 Abs. 1 Satz 2Notwendige Flure
    § 38Umwehrung
    § 83Baulasten