Ausschuss für staatlichen Hochbau der Bauministerkonferenz

HISTORIE

Die Anfänge der früheren Länderarbeitsgemeinschaft Hochbau (LAG-Hochbau) gehen zurück in die 50er Jahre, als sich die für die Bauvorhaben des Bundes in den Ländern zuständigen Chefs der Finanzbauverwaltungen erstmals mit den Bauabteilungen der Bauministerien der Länder zu einem Erfahrungsaustausch trafen.

Einen maßgeblichen Impuls zur Gründung der Länderarbeitsgemeinschaft gab ein Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 26. September 1966 zur Senkung der Baukosten bei staatlichen Hochbauten. Folge war eine Besprechung der leitenden Beamten der Hochbauverwaltungen der Länder am 19. Dezember 1966 in München. Die Teilnehmer dieses Treffens beschlossen, die "Senkung der Baukosten" und die "Rationalisierung im Hochschulbau" einer eingehenden Betrachtung zu unterziehen und eine Kommission einzusetzen, die Einsparungsmöglichkeiten im staatlichen Hochbau aufzeigen und Kostenrichtwerte erarbeiten sollte.

Als sich die Leiter der Hochbauverwaltungen der Länder am 30. November 1967 zur Besichtigung des Baufortschritts der damals neu gegründeten Universität Regensburg trafen, regte der Vertreter Bayern eine Institutionalisierung solcher Treffen an und traf mit diesem Vorschlag auf breite Zustimmung seiner Länderkollegen. Damit war die Länderarbeitsgemeinschaft Hochbau (LAG-Hochbau) ins Leben gerufen.

Auf Grund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. November 1980 sollten 'alle überregionalen Gremien einer Fachministerkonferenz zugeordnet werden. Gremien mit unterschiedlicher Ressortzugehörigkeit in den einzelnen Ländern sollten unter Wahrung des Ressortprinzips der Fachministerkonferenz zugeordnet werden, bei der in der Mehrheit der Länder die Zuständigkeit liegt.'

Vor diesem Hintergrund stellte die Ministerkonferenz der ARGEBAU in ihrer 61. Sitzung am 2. Dezember 1982 fest, dass mit Zustimmung der Finanzministerkonferenz die Länderarbeitsgemeinschaft Hochbau in die ARGEBAU eingegliedert ist.

Aus organisatorischen Gründen und zur Angleichung der LAG-Struktur an die Gliederung der ARGEBAU wurden daraufhin zunächst

- die Ebene "Ausschuss" durch den "Hochbauauschuss (LAG-Hochbau)" repräsentiert
- auf der Ebene der Fachkommissionen folgende drei Gremien eingerichtet:
   - Fachkommission "Standardisierung und Rationalisierung"
   - Fachkommission "Baukostenplanung und Baukostenkontrolle"
   - Fachkommission "Gebäude- und Betriebstechnik"
- der Fachkommission "Standardisierung und Rationalisierung" auf entsprechender Ebene der Arbeitskreis "Datenverarbeitung" und die Projektgruppe "Schulbau" unterstellt.

In der Folge kamen die Arbeitskreise "Krankenhausbau" und "Schäden an Bauwerken" hinzu.

Die Fachkommissionen und Arbeitskreise wurden im Laufe der Zeit mehrmals den Bedürfnissen entsprechend neu- bzw. umorganisiert. Der Hochbauausschuss ist seit 1999 in seiner jetzigen Form organisiert. Seine Bezeichnung lautet : Ausschuss für staatlichen Hochbau der Bauministerkonferenz


ZIEL

Zielsetzung des Ausschusses ist es, alle relevanten Fragen, die mit dem Landesbau zu tun haben, zu erörtern, Erfahrungen auszutauschen, Konzepte zu entwickeln und zu diskutieren und gleichartige Aufgaben untereinander abzustimmen. Durch gemeinsame Empfehlungen soll die Arbeit der Hochbauverwaltungen der Länder bei Erhaltung ihrer förderativen Verantwortung koordiniert werden. Dadurch kann auch die Wirtschaftlichkeit bei der Planung und Durchführung ihrer baufachlichen Aufgaben sichergestellt werden.


AUFGABENSCHWERPUNKTE

Die Aufgabenschwerpunkte des Ausschusses für staatlichen Hochbau der Bauministerkonferenz sind

-Praxisbezogene Grundlagen- und Grunddatenermittlung, gegenseitige Unterrichtung über Forschungsabsichten und Forschungsergebnisse in baufachlichen Angelegenheiten
-Erarbeitung von Empfehlungen für die Standardisierung von Gebäuden und Gebäudeteilen, Aufstellung und Pflege von Planungs- und Kostenrichtwerten, Einflussnahme auf die Normung
-Förderung und Abstimmung bei der Anwendung der Informationstechnik im Hochbau
-Fortentwicklung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
-Zusammenwirken mit dem Bund zur Koordinierung der Verfahren zur Abwicklung von Bauten des Bundes und der Länder
-Erfahrungsaustausch und Abstimmung bei Fragen der Organisation der staatlichen Hochbauverwaltungen, Leitbild, Kernkompetenzen, baupolitische Ziele, Entwicklungsstrategien, betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente, Benchmarking
-Entwicklung von Methoden, Analysen und Benchmarking von Baunutzungskosten, Betriebskosten- und –verbrauchscontrolling (Betriebsüberwachung), Energiemanagement, aggregierte Ausschreibung von Betriebsleistungen, Facility Management
-Abstimmung zu ordnungspolitischen Entwicklungen (Wettbewerbs- und Vergaberecht, vergabefremde Komponenten, Tariftreue, illegale Beschäftigung) und in sog. alternativen Finanzierungs- und Realisierungsmodellen (Public Private Partnership, Leasing, Mietkauf, Investormodelle usw.), Entwicklung von Maßgaben, insbesondere Chance-Risiko-Profilen und Nutzen-Kosten-Bewertungen für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Hochbaumaßnahmen.

Zur Durchführung der Aufgaben koordinieren die Chefs der Länderbauverwaltungen den Einsatz von Personal und Sachmitteln in den Ländern und berufen bei Bedarf Projektgruppen ein.


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